Streiks bei Tuifly angekündigt: Was Reisende jetzt wissen müssen

Nachdem Streiks des Flughafenspersonals in Deutschland erstmal kein Thema mehr ist, kommen nur trotzdem wieder Probleme auf Reisende zu. Denn es gibt Ärger beim Ferienflieger Tuifly. Die Gewerkschaft Verdi erklärte die aktuellen Tarifverhandlungen am Montagabend für gescheitert.
„Alle Beschäftigten der TUIfly – ob beim fliegenden Personal, am Boden oder in der Technik – arbeiten mit hohem Engagement an der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der TUI-Flieger. Dafür haben sie Wertschätzung und Respekt von ihren Arbeitgebern verdient. Genau diesen Respekt vermissen wir in den laufenden Tarifverhandlungen“, erklärte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.
Worauf sich Reisende jetzt einstellen müssen und welche Rechte und Alternativen sie haben.
Wann die Streiks genau stattfinden wurde noch nicht bekannt gegeben. Die Tarifkommission der Gewerkschaft habe aber bereits Warnstreiks bei Tuifly beim Verdi-Bundesvorstand beantragt, heißt es in einer Mitteilung. Es ist also davon auszugehen, dass die Streiks zeitnah stattfinden.
„An welchen Flughäfen Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden sollen, wird die Gewerkschaft in Kürze entscheiden“, erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi.
Verdi wirft der Arbeitgeberseite vor keine konstruktiven Angebote in den Tarifverhandlungen zu machen. „Bereits vorgelegte Angebote wurden wieder zurückgenommen und verschlechtert“ heißt es dazu. Bei den Verhandlungen geht es um neue Tarifverträge für die rund 320 Beschäftigen der Firmentochter Tuifly Boden, diese kümmern sich um die Technik für die Instandhaltung der Tuifly-Flugzeuge, um Gepäckabfertigung, Boarding, Sicherheitskontrollen und um die Koordination des Bodenverkehrs.
Neben einem höheren Gehalt fordert Verdi auch Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte im Schichtdienst sowie eine Überarbeitung der Eingruppierungen, um Qualifikationen besser zu würdigen.
Für die Kabinenbeschäftigten bei Tuifly war bei den Tarifverhandlungen kürzlich ein Einigung erzielt worden. Umso unverständlicher findet Verdi-Vize Behle, dass das beim Bodenpersonal nicht funktioniert hat. „In den vergangen Wochen haben die Tarifvertragsparteien vielfach bewiesen, dass sie auch in einem schwierigen Umfeld zu tragfähigen Kompromissen kommen können – auch bei der Tuifly war das für andere Berufsgruppen möglich. Zu Recht fragen sich jetzt die Kolleginnen und Kollegen der Tuifly Boden, ob sie aus Sicht des Konzerns Beschäftigte zweiter Klasse sind.“
Wenn Tuifly-Flüge von einem Streik betroffen sind und diese nicht wie geplant stattfinden, müssen die betroffenen Reisenden darüber informiert werden. Bei Flügen, die nicht direkt über die Airline gebucht worden sind, wie zum Beispiel bei einer Pauschalreise, ist der jeweilige Reiseveranstalter zuständig.
Wenn sich Reisende selbst informieren wollen, können sie häufig auch mithilfe ihrer Flugnummer auf der Website der zuständigen Fluggesellschaft nach Informationen zu ihrem Flug suchen.
Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen infolge eines Streiks bei einer Airline haben betroffene Passagierinnen und Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke.
- Kurzstrecke (bis zu 1500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro
- Mittelstrecke (bis zu 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro
- Langstrecke (mehr als 3500 Kilometer): Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro
Um die Entschädigung einzufordern, können Reisende zum Beispiel das EU-Formular für Fluggastbeschwerden ausfüllen und es an die jeweilige Airline senden.
Wer nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten will, kann die Hilfe von Fluggastrechteportalen in Anspruch nehmen. Diese behalten für ihre Dienstleistung jedoch einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung ein, meist um die 30 Prozent.
„In der Regel besteht kein Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft, wenn ein Streik außerhalb ihres Einflussbereiches liegt“, erklärt Lena Knoblauch vom Fluggastrechteportal Flightright auf Nachfrage des reisereporters. Dies sei beispielsweise bei einem Streik von nicht bei der Airline angestelltem Flughafenpersonal wie Fluglotsinnen und ‑lotsen oder Beschäftigten des Securitybereichs der Fall. Das wäre bei einem Streik bei Tuifly jedoch nicht gegeben.

Tuifly fliegt als Ferienflieger von Deutschland aus zu vielen beliebten Urlaubsdestinationen.
Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich
Damit ein Anspruch auf Entschädigung besteht, darf der betroffene Flug nicht länger als drei Jahre zurückliegen, sonst können Reisende keine Kompensation mehr verlangen.
Wird der geplante Flug wegen eines Streiks annulliert oder würde er erst mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden abheben, können Reisende auf den Flug verzichten. Die Airline muss den kompletten Flugpreis dann kostenlos erstatten. Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Flugreisenden möglich.
Reisende müssen sich dann jedoch selbst um Ersatz kümmern, alle Ansprüche gegenüber der Airline verfallen dadurch. Wenn bereits ein erster Teilflug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert wurde, können Betroffene die Rückbeförderung zum Startpunkt verlangen.
Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Alternativbeförderung. Die Airlines müssen sich dann selbstständig darum kümmern, dass die Reisenden zu ihrem Ziel kommen, und diese bei Flugausfällen auf einen Ersatzflug umbuchen. Bei Inlandsflügen kann alternativ zum Flug auch ein Bus- oder Bahnticket angeboten werden.
Wer sich selbstständig um einen Ersatztransport kümmern will, sollte darauf achten, dass das neue Ticket nicht teurer als das ursprüngliche Ticket ist, sonst könnten Reisende eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen bleiben.
Nach mehr als zwei Stunden unplanmäßiger Wartezeit am Flughafen haben Reisende Anspruch auf Getränke und Snacks, diese werden von den betroffenen Airlines entweder direkt oder in Form von Versorgungsgutscheinen verteilt.
Zudem stehen den betroffenen Reisenden nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zwei Telefonate beziehungsweise die Versendung von zwei E‑Mails zu – das kann beispielsweise ermöglicht werden, indem ein kostenloser WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt wird.
Ein Streik bei der Airline zählt nicht als höhere Gewalt – egal, ob dieser zuvor angekündigt war oder nicht, das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wichtig: Das Urteil gilt nur für Streiks bei der Airline, ein Streik des Bodenpersonals am Flughafen ist eine andere Situation.
Mit höherer Gewalt sind in den meisten Fällen eher außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, ein Schneechaos oder medizinische Notfälle gemeint; diese können bewirken, dass die Airline von der Entschädigungspflicht gegenüber den Reisenden befreit wird.
1. Zug: Die am nächsten liegende Option zuerst: die Bahn. In Deutschland gibt es ein ausgedehntes Streckennetz – und vor allem mit den Fernverkehrszügen wie ICE, IC und EC erreichen Reisende (einigermaßen) schnell ihr Ziel. Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund eines Streiks nicht durchgeführt werden können, kann das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umgewandelt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Fluggesellschaft.
Auch für Reiseziele außerhalb Deutschlands kann die Bahn teilweise eine gute Alternative darstellen. Amsterdam, Paris, Wien oder Kopenhagen sind zum Beispiel alle per Direktverbindungen aus Deutschland erreichbar. Auch verschiedene Nachtzüge fahren mittlerweile wieder zahlreiche Reisedestinationen an – unter anderem sogar bis nach Italien.
2. Fernbus: Die Fahrt dauert länger, aber ein Fernbus ist in einigen Fällen durchaus eine Alternative zum Flugzeug. Wenn Reisende etwas Sitzfleisch mitbringen, können so sogar weit entfernte Ziele wie Lissabon, Barcelona, Rom, Mailand oder Ankara erreicht werden.

Fernreisebusse können eine Alternative sein, wenn wegen Streiks Flüge ausfallen.
Quelle: IMAGO/Sven Simon
3. Fahrgemeinschaften: Oldschool, aber eigentlich ganz logisch: Handy raus, die Kolleginnen, Kollegen oder Freunde und Freundinnen anrufen – und sich eine Autofahrt zum Ziel kostentechnisch teilen, Gespräche und Spaß inklusive. Wahrscheinlich eher etwas für Reisende, die zu einem Geschäftstermin müssen, als für den Weg in den Urlaub.
4. Mitfahrgelegenheiten: Kein Auto und auch keine Möglichkeit, mit Bekannten zu fahren? Dann such doch nach einer Mitfahrgelegenheit – bei Streiks eine gute Alternative. Denn Reisende können hier flexibel und schnell mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Dafür gibt es mittlerweile zahlreiche seriöse Portale – einfach mal etwas im Internet nach Angeboten stöbern. Bei Streiks haben Reisende oftmals sogar mehr Auswahl als sonst. Denn wenn die Nachfrage steigt, dann steigt meist auch das Angebot.
5. Mietwagen: Wer kein eigenes Auto zur Verfügung hat, für den oder die kann auch ein Mietwagen eine Option sein. Allerdings schießen die Preise für Mietautos bei Streiks immer in die Höhe. Eine extrem günstige Alternative zum normalen Mietwagen sind Überführungsfahrten; wie das System genau funktioniert, erklären wir hier.
6. Taxi: Das ist eher etwas als Ersatz für die Kurzstrecke – und wenn Geld keine Rolle spielt. Statt in der Zentrale anzurufen, lieber am nächsten Taxistand mit den Fahrerinnen und Fahrern ins Gespräch kommen und einen Festpreis für die Strecke aushandeln. Wenn noch andere Mitfahrende dazukommen, ist die Taxifahrt auch gar nicht mehr so teuer.
7. Fähre: Funktioniert natürlich nicht überall. Aber besonders im Mittelmeerraum oder in Skandinavien sind Fähren eine echte Alternative zum Flugzeug.
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