Gesundheit. Ab dem 1. Juli ist ein Krankmeldungsformular zur Betrugsbekämpfung obligatorisch.

Die Krankenkassen machen ab 1. Juli ein neues Papierformular zur Pflicht, das „schwieriger zu fälschen und sicherer“ sei.
Wie lässt sich der Verkauf gefälschter Krankschreibungen in sozialen Medien oder online eindämmen? Die französische Krankenversicherung (Assurance Santé) sieht eine Lösung darin, ab dem 1. Juli ein neues Papierformular zu verlangen, das „schwer zu fälschen und sicherer“ ist. Obwohl die überwiegende Mehrheit der Krankschreibungen derzeit elektronisch und sicher ausgestellt wird, verursachen gefälschte Krankschreibungen der französischen Krankenversicherung (Assurance Santé) laut der offiziellen Website der französischen Verwaltung immer noch finanzielle Verluste von „mehr als 30 Millionen Euro im Jahr 2024, verglichen mit 8 Millionen im Jahr 2023“.
Der Verkauf gefälschter Krankmeldungen in sozialen Medien oder online sei „die Ursache für diesen starken Anstieg“, so die Plattform. Diese betrügerischen Seiten wurden vom Abgeordneten Antoine Vermorel-Marques (Republikanische Rechte) angeprangert. Der Abgeordnete aus der Loire berichtet auf seinen Social-Media-Konten, wie er „für 19 Euro, ohne auch nur einen Arzt aufzusuchen“, eine gefälschte Krankmeldung erhalten konnte. „Ehrlich gesagt, hätte ich nicht gedacht, dass Betrug so einfach ist“, beklagt der Mann, der im April einen Gesetzentwurf eingebracht hatte, der darauf abzielte, „Mitarbeiter mit gefälschten Krankmeldungen zu entlassen“.
Magnetische TinteDie französische Regierung macht ab Dienstag ein neues Formular für alle Krankmeldungen in Papierform verpflichtend. Dieses Dokument, das seit September 2024 verfügbar ist, wurde bisher nur medizinischem Fachpersonal empfohlen. Das neue Formular erfordert sieben Authentifizierungspunkte: Spezialpapier, ein holografisches Etikett, magnetische Tinte und die Identifikationsmerkmale des Verschreibenden. Krankmeldungen, „die ausgefüllt und anschließend aus einer Rezeptsoftware ausgedruckt werden können“, werden künftig von den Krankenkassen abgelehnt. Gleiches gilt für Scans und Fotokopien von Krankmeldungen.
Die Krankenkasse weist darauf hin, dass „keine Krankschreibung ohne Konsultation oder Telekonsultation mit medizinischem Fachpersonal beantragt werden kann“. Im Falle einer Telekonsultation darf die Krankschreibung oder die Verlängerung der Krankschreibung „drei Tage nicht überschreiten, wenn der Verschreibende weder der behandelnde Arzt noch die überweisende Hebamme ist.“
Für medizinisches Fachpersonal ist die elektronische Übermittlung einer digitalen Krankmeldung über die Amelipro-Plattform nach wie vor der sicherste Weg, um Betrug und Missbrauch zu vermeiden, betont die Krankenkasse. Fast acht von zehn Krankmeldungen werden bereits von den Verschreibern (hauptsächlich Ärzten oder Hebammen) elektronisch von ihrem Computer aus an die Krankenkasse übermittelt, so die Organisation. Diese elektronische Übermittlung ermöglicht nicht nur kürzere Behandlungszeiten, sondern auch verbesserte Sicherheitsbedingungen.
Freiheits- und GeldstrafenIn bestimmten Situationen, beispielsweise bei einem Hausbesuch, ist eine elektronische Krankmeldung jedoch nicht möglich. „Es muss ein dreiteiliges Cerfa-Papierformular verwendet werden“, erklärt die französische Krankenversicherungsagentur. Der Patient muss dann die Teile 1 und 2 innerhalb von 48 Stunden an die medizinische Abteilung seiner primären Krankenkasse (CPAM) senden. Teil 3 muss dem Arbeitgeber übergeben werden, wenn der Patient angestellt ist, oder behalten werden, wenn er selbstständig ist. Ist der Patient arbeitslos, muss Teil 3 an France Travail geschickt werden.
Versicherte, die der französischen Krankenkasse falsche Krankschreibungen vorlegen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen, warnt die Organisation. Betrüger riskieren zunächst die vollständige Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Tagegelder. Zudem drohen hohe Geldstrafen, die bis zum Dreifachen des finanziellen Schadens der französischen Krankenkasse betragen können. Im Wiederholungsfall oder bei Betrug in großem Maßstab drohen Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verwendung von Urkundenfälschung und Betrug. Die Strafe beträgt fünf Jahre Gefängnis und 375.000 Euro Geldstrafe.
Le Bien Public