Schockierende Bilder, Einheitsverpackungen, Preiserhöhungen, Rauchverbot am Strand...: Ein Rückblick auf 50 Jahre Anti-Raucher-Maßnahmen

Gesundheitswarnungen auf Tabakpackungen begannen bescheiden mit dem Schleiergesetz vom 9. Juli 1976: Das nach Gesundheitsministerin Simone Veil benannte Gesetz verlangte den Hinweis „gefährlicher Missbrauch“ auf der Verpackung.
Eine scheinbar unmissverständliche Feststellung: In den darauffolgenden zehn Jahren blieb der Konsum bei Männern sehr hoch (44 % der regelmäßigen Raucher im Jahr 1986, durchschnittlich 17 Zigaretten pro Tag) und explodierte bei Frauen (der Konsum hat sich mehr als verdoppelt, laut einer 2005 vom InVS, dem Vorgänger von Health France, veröffentlichten Studie).
Erst mit dem Evin-Gesetz von 1991 erschien der direktere Hinweis „schädigt die Gesundheit erheblich“ auf Verpackungen. Doch erst das Gesetz vom 26. Juli 2005 ermöglichte es, in großen Buchstaben „Rauchen ist tödlich“ auf Verpackungen zu schreiben.
Am 20. April 2010 erließ der Gesundheitsminister ein Dekret, das schockierende Bilder auf Verpackungen vorschrieb: 14 Bilder (geschwärzte Lungen, beschädigte Zähne usw.), ausgewählt aus einer von der Europäischen Union vorgeschlagenen Liste.
Am 25. September 2014 verstärkte Frankreich sein Arsenal mit der Einführung von Einheitsverpackungen: Verpackungen ohne Logos oder auffällige Farben, mit Gesundheitswarnungen und abschreckenden Fotos. Diese Maßnahme gilt als eine der wirksamsten gegen die aggressiven Marketingtaktiken der Zigarettenhersteller.

Archiv „Südwest“
Mit der Verabschiedung neuer Gesetze wurden die Rauchverbotszonen zahlreicher und umfangreicher.
Das Schleiergesetz von 1976 sah lediglich ein Verbot an Orten der öffentlichen Nutzung vor, „wo diese Praxis gefährliche Folgen für die Gesundheit haben kann“. Das Evin-Gesetz von 1991 führte ein allgemeines Rauchverbot an Orten der öffentlichen Nutzung und in Verkehrsmitteln ein, mit Ausnahme von „Raucherbereichen“.
Am 15. November 2006 wurde per Dekret ein absolutes Rauchverbot in allen geschlossenen oder überdachten öffentlichen Räumen, einschließlich Geschäften, mit Wirkung vom 1. Februar 2007 verhängt. Cafés, Tabakläden, Restaurants und Nachtclubs müssen sich bis zum 1. Januar 2008 daran halten.
An Gymnasien und weiterführenden Schulen wird das Rauchverbot auf alle Bereiche ausgeweitet, auch auf Freiflächen wie Spielplätze.
Ab dem 1. Juli 2025 ist das Rauchen in Parks, öffentlichen Gärten, an Stränden, an Bushaltestellen, in der Nähe von Schulen sowie auf Freiflächen von Bibliotheken, Schwimmbädern, Stadien und Sportanlagen und in der Umgebung dieser Orte verboten.
Mit dem Schleiergesetz von 1976 endete die Zigarettenwerbung im Fernsehen, in Kinos, im Radio und auf Plakaten. Das Evin-Gesetz von 1991 verstärkte den Druck, indem es das Verbot der Tabakwerbung auf alle Medien ausweitete. Dieses jüngste Gesetz markierte auch einen Wendepunkt in der Preisgestaltung: Die Tabakpreise wurden aus dem Preisindex gestrichen und dieses Produkt von den Zwängen der Inflationsbekämpfung befreit.
Eine schrittweise Erhöhung der Zigarettensteuer wird möglich, da der Preis eine der wirksamsten Waffen gegen das Rauchen ist.
Heute sind in Frankreich mehr als 80 Prozent des Tabakpreises steuerfrei. Eine Packung mit 20 Zigaretten kostet derzeit rund 13 Euro. 1993 lag der Preis noch bei zwei Euro, im Jahr 2000 waren es noch 3,20 Euro.
SudOuest