Möglicherweise werden Daten über Kriegsveteranen an die gesetzlichen Krankenversicherungsträger übermittelt.

Bei der Führung personalisierter Aufzeichnungen über die medizinische Versorgung der Versicherten werden Informationen über die Ergebnisse medizinischer und sozialer Untersuchungen berücksichtigt.
Darüber hinaus erhalten der Bundesfonds für die obligatorische Krankenversicherung und der Gebietsfonds für die obligatorische Krankenversicherung Zugriff auf die Informationen der einheitlichen zentralisierten digitalen Plattform im sozialen Bereich.
Die Änderungen betreffen auch das Gesetz über die staatliche Sozialhilfe. So können sich auf der Plattform nicht nur Vertreter des föderalen Exekutivorgans, das für die Entwicklung und Umsetzung der staatlichen Politik und der Rechtsvorschriften in den Bereichen Sozialschutz, Sicherheit, staatlicher Schutz und Informationsanbieter zuständig ist, sondern auch Vertreter des Föderalen Pflichtkrankenversicherungsfonds (FFOMS) und des Territorialen Pflichtkrankenversicherungsfonds (TFOMS) anmelden.
In der Begründung heißt es: „Die derzeitige Gesetzgebung im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung sieht weder eine Registrierung der Versicherten in den Kategorien ‚Kriegsveteran‘ oder ‚Familienmitglied eines Kriegsveteranen‘ vor, noch sieht sie einen Mechanismus zu ihrer Identifizierung zum Zwecke der Organisation der Informationsunterstützung vor.“
Im Februar 2025 legte eine Gruppe von Abgeordneten und Senatoren der Staatsduma einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes Nr. 326-FZ vor, der Militärangehörigen die medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen soll. Die Verfasser des Gesetzentwurfs hielten es für angebracht, die Bestimmung zur Aussetzung der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle der Einberufung aus dem Gesetz zu streichen. Nach geltendem Recht erfolgt die medizinische Versorgung von Militärangehörigen ab Vertragsabschluss durch spezialisierte Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Verteidigungsministeriums. Im Juni 2025 wurde der Gesetzentwurf abgelehnt . Demnach berücksichtigte der Gesetzentwurf nicht die geltenden gesetzlichen Regelungen zur medizinischen Versorgung von Militärangehörigen und ihnen gleichgestellten Personen.
vademec