Das Tourismusministerium reichte Klage auf Änderung der Verordnung ein.

Mit den im vergangenen Juni vorgenommenen Änderungen hat das Ministerium für Kultur und Tourismus den Weg für die Öffnung der Küstengebiete für Tourismusinvestitionen geebnet.
Mit dem in Artikel 12 der „ Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuteilung von öffentlichem unbeweglichem Vermögen zu Tourismusinvestitionen “ hinzugefügten Absatz „Gebiete auf der seewärtigen Küstenlinie, die zu den Waldgebieten gehören, für die dem Ministerium das Verfügungsrecht eingeräumt wurde, können durch Erteilung einer Nutzungsgenehmigung in die Zuteilungsgrenzen einbezogen werden, sofern sie der öffentlichen Nutzung zugänglich sind.“ wurden auch die seewärtigen Teile der Küstenlinie für die Zuteilung freigegeben.
Auf Initiative der Kommission für Umwelt-, Stadt- und Flächennutzungsrecht ging die Istanbuler Rechtsanwaltskammer gegen die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuteilung öffentlicher Immobilien an Tourismusinvestitionen“ vor. Die Rechtsanwaltskammer reichte Klage auf Aufhebung der Verordnung ein.
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