Die begründete Entscheidung zur Bestrafung von Halit Ergenç und Rıza Kocaoğlu wurde bekannt gegeben!

Das Urteil erging im Fall der Schauspieler Halit Ergenç und Rıza Kocaoğlu, die im Rahmen der Ermittlungen gegen die Managerin Ayşe Barım als Zeugen vernommen wurden und denen der Vorwurf der „falschen Aussage“ vorgeworfen wurde.
In der vom 24. Strafgericht erster Instanz in Istanbul verkündeten Entscheidungsbegründung heißt es, dass die Aussagen von Halit Ergenç und Rıza Kocaoğlu, die ihre Aussagen im Rahmen der Akte machten, den Beweisen in der Akte widersprachen. Ergenç und Kocaoğlu hätten in ihren als „Zeugen“ abgegebenen Aussagen keinen Kontakt zu Mehmet Ali Alabora gehabt, der als flüchtiger Angeklagter im Gezi-Park-Fall auf Bewährung war, und dass sie lediglich gesagt hätten, dass sie sich aus dem Bereich der Kunstszene kennen. Die Kommunikationsaufzeichnungen der Parteien seien jedoch in den HTS-Aufzeichnungen gefunden worden.
In der Entscheidungsbegründung wurde festgestellt, dass die Kommunikation zwischen Halit Ergenç, Rıza Kocaoğlu und Alabora während der Gezi-Park-Zeit besonders intensiv war. Es wurde festgestellt, dass sie während der Intensivierung der Massenaktionen im Gezi-Park zusammenkamen und Arm in Arm gingen. Als sie jedoch als Zeugen aussagten, gaben sie an, keine enge Beziehung zu Alabora gehabt zu haben und während dieser Zeit keinen Kontakt gehabt zu haben. In der Entscheidungsbegründung heißt es: „Die Aussagen der Angeklagten, die Augenzeugen sind, haben keinen Einfluss auf die Ermittlungen gegen Ayşe Barım. Der Vergleich mit den Zeugenaussagen ist für die Tatbestandsaufnahme bedeutungslos. Die Zeugenaussagen müssen nicht zwingend als Grundlage für das Urteil verwendet werden. Es genügt, wenn die Angeklagten die Wahrheit verschwiegen haben.“
Tele1