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Auswanderin (65) verlässt Ehemann für Einheimischen (74) - jetzt ist sie tot

Auswanderin (65) verlässt Ehemann für Einheimischen (74) -  jetzt ist sie tot
„Außergewöhnliche Gewalt"Auswanderin Karen (65) verlässt Ehemann für Einheimischen - jetzt ist sie tot
Dorf
In einem idyllischen kleinen Dorf in Frankreich ereignete sich eine schreckliche Tragödie Getty

Die Britin Karen C. wanderte in ein kleines idyllisches Dorf in Frankreich aus, wo sie ein neues Leben und eine neue Liebe fand. Zwei Tage nach ihrem 65. Geburtstag wurde sie brutal ermordet.

Eine Geschichte von Leidenschaft und Tragödie erschüttert ein kleines Dorf in Südfrankreich: In Trémolat, einer Gemeinde mit 629 Einwohnern, wurde Karen C. am 29. April auf grausame Weise ermordet. Die 65-jährige Britin hatte vor, ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen, nachdem sie die Scheidung von ihrem südafrikanischen Ehemann Alan eingereicht hatte. Sie wollte ein neues Haus in der Region erwerben. Die „Daily Mail" erzählt die Geschichte.

Nur 24 Stunden, nachdem sie einer engen Freundin von der dramatischen Wende in ihrem Leben erzählt hatte, wurde sie bei einem nächtlichen Überfall vor dem 250 Jahre alten Ferienhaus, das sie gemeinsam mit ihrem Mann Alan besaß, mit acht Messerstichen niedergestochen. Als die Rettungskräfte eintrafen, war sie bereits tot.

Karen war gerade von einer Weinprobe auf dem Weingut von Jean-François G. zurückgekehrt, einem Franzosen aus der Gegend, mit dem sie sich gut verstand.

Die Polizei spricht von „außergewöhnlicher Gewalt" bei der Tat. Die Dorfbewohner sind beunruhigt. „Wer immer das getan hat, wusste, wie man tötet", zitiert die „Daily Mail“ einen Anwohner. Ehemann Alan war zur Tatzeit in Südafrika.

Ein Mord aus Eifersucht könnte auch aus dem Umfeld G.s gekommen sein, wie die „Sun" berichtet. Eine Dorfbewohnerin soll sehr in ihn „verliebt“ gewesen sein. Sie wurde im Zuge der Ermittlungen von der Polizei vorübergehend festgenommen, aber wieder freigelassen.

In Deutschland wird Mord nach § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Eifersucht kann als Motiv für einen Mord gelten, fällt jedoch nicht unter die gesetzlich definierten Mordmerkmale wie etwa Habgier, Heimtücke oder niedrige Beweggründe.

Wenn ein Gericht Eifersucht als niedrigen Beweggrund wertet, kann dies dennoch dazu führen, dass die Tat als Mord eingestuft wird. Die genaue rechtliche Bewertung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entschieden.

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