8 % Ihres Gehalts gehen an die Kirche. Steuern werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen.

Autor: erstellt von JKB • Quelle: Rynek Zdrowia • Veröffentlicht: 8. August 2025 18:00
Dem Senat liegt ein Antrag zur Einführung einer Kirchensteuer vor. Diese Steuer soll laut dem Autor automatisch vom Gehalt von Personen erhoben werden, die sich als Mitglied einer Kirche oder eines religiösen Vereins erklären.
- Dem Senat liegt ein Bürgerbegehren vor, das die Einführung einer Kirchensteuer nach deutschem Vorbild vorschlägt.
- Der Autor schlägt vor, dass Arbeitgeber 8 % des Gehalts von Arbeitnehmern abziehen, die ihre Religionszugehörigkeit angeben.
- Arbeitgeber überweisen diese Gelder dann über das Finanzamt an die ausgewählte Kirche/Religionsvereinigung.
- - Die Einführung einer Kirchensteuer würde den Kreislauf der Finanzmittel verbessern, ihn formalisieren und einer öffentlichen Kontrolle unterwerfen - erklärt der Autor
Im Juni wurde dem Senat ein Bürgerbegehren zur Gesetzesinitiative zur Einführung einer Kirchensteuer vorgelegt und im Juli dem Petitionsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
Der Petent fordert die Einführung einer Kirchensteuer, ähnlich der in Deutschland geltenden Regelung. Der Autor schlägt vor, die Steuer vom Lohn zu erheben:
- Arbeitsvertrag,
- Mandatsvertrag,
- Vertrag für bestimmte Arbeiten.
Arbeitgeber müssten 8 % des Gehalts von Personen, die ihre Mitgliedschaft in einer Kirche oder Religionsgemeinschaft erklärt haben, an das Finanzamt abführen. Diese Steuer würde dann auf das Konto der erklärten Kirche oder Religionsgemeinschaft überwiesen.
„Das derzeitige System der Finanzierung religiöser Institutionen in Polen, das größtenteils auf freiwilligen Spenden und Zuschüssen beruht, ist oft undurchsichtig und umstritten. Die Einführung einer Kirchensteuer würde den Geldfluss rationalisieren, ihn formeller machen und der öffentlichen Kontrolle unterwerfen“, erklärt der Autor.
Atheisten oder Personen, die keiner religiösen Vereinigung angehören, wären von dieser Steuer befreit, was die Achtung der Gewissens- und Religionsfreiheit gewährleistet.
Gleichzeitig ist eine solche Lösung nach Ansicht des Autors gerecht, da die finanzielle Belastung ausschließlich auf den Menschen lastet, die sich bewusst zu ihrer Religionszugehörigkeit bekennen und aus den Aktivitäten ihrer Religionsgemeinschaft Nutzen ziehen.
„In Deutschland muss jeder, der keine Kirchensteuer zahlen möchte, die Kirche formell verlassen oder seine Nichtzugehörigkeit zu einer religiösen Vereinigung erklären. Diese einfache und klare Lösung beseitigt Rätselraten und Unklarheiten hinsichtlich der tatsächlichen Unterstützung einzelner Kirchen und Gemeinden. Dies führt zu transparenten Daten, die sowohl für die religiösen Vereinigungen selbst als auch für die staatliche Sozial- und Kulturpolitik von unschätzbarem Wert sind“, betonte der Petent.
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