Die Renten werden neu berechnet. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Eine wichtige Entscheidung ist gefallen.

Autor: erstellt von MCD • Quelle: Rynek Zdrowia, Superbiz.se.pl • Veröffentlicht: 8. August 2025 19:29
Die ZUS wird die im Juni zwischen 2009 und 2019 gewährten Renten und Hinterbliebenenleistungen automatisch neu berechnen. Der Senat hat den von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzentwurf zu den Juni-Renten ohne Änderungen angenommen, berichtete Superbiz.se.pl.
- Die ZUS wird die Höhe der Leistungen für Personen neu festlegen, denen im Juni der Rentenanspruch für die Jahre 2009–2019 ohne Antragstellung zuerkannt wurde.
- Jahrelang wurden sie durch die damals geltenden Regelungen benachteiligt.
- Das Projekt wird im ersten Jahr rund 287 Millionen PLN kosten und die neuen Leistungen werden ab Anfang 2026 ausgezahlt.
Die neuen Regelungen gehen davon aus, dass die ZUS ohne Antragstellung die Höhe der Leistung für Personen neu festlegt, die Alters- und Hinterbliebenenrenten nach Rentnern beziehen, deren Rentenanspruch im Juni der Jahre 2009–2019 festgestellt wurde.
Superbiz.se.pl erinnert daran, dass die Frage der sogenannten Juni-Renten „eines der umstrittensten Probleme des polnischen Rentensystems“ sei.
Rentenbewerber, die zwischen 2009 und 2019 im Juni eine Rente beantragten, waren durch die damaligen Regelungen benachteiligt, da sie keine zusätzlichen vierteljährlichen Anpassungen bei der Berechnung der Rentenhöhe vorsahen. Das Verfassungsgericht wies wiederholt auf diesen Mangel hin.
Der derzeit geprüfte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) die Leistungen ab 2026 neu berechnet, ohne dass die Betroffenen zusätzliche Anträge stellen müssen. Diese werden so neu berechnet, als ob der Leistungsbezug im Mai des laufenden Jahres und nicht erst im Juni begonnen hätte.
Der neue Betrag wird dann auf Grundlage der ab dem Datum der Leistungsgewährung geltenden Regeln indexiert. Wichtig ist, dass die festgelegte Leistung nicht niedriger sein darf als die aktuell gezahlte Leistung.
Nach Angaben der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) betreffen die Änderungen rund 95.500 Rentner und 8.000 Empfänger von Hinterbliebenenrenten. Die Neuberechnung erfolgt von Amts wegen, und die neuen Leistungen werden ab Anfang 2026 ausgezahlt. Allein das erste Jahr des Projekts wird rund 287 Millionen PLN kosten. Der gesamte Betrag wird vom Sozialversicherungsfonds getragen.
Der Gesetzentwurf muss noch von Präsident Karol Nawrocki unterzeichnet werden.
Urheberrechtlich geschütztes Material – Regeln für den Nachdruck sind in den Bestimmungen festgelegt.
rynekzdrowia